
Gebäudehüllenbetriebe machen es vor: Teilzeitgerechte Vorsorgepläne
Im Projekt «Teilzeitbau» werden praxisbezogene Hilfsmittel erarbeitet. Der Leitfaden zur Beruflichen Vorsorge (BVG) hilft, Vorsorgepläne teilzeitgerecht anzupassen.
Verband
Text: Adrian Hauser | Grafik: Verein Pro Teilzeit | Foto: Bildungszentrum Polybau
Wer Teilzeit arbeitet, wird bei der beruflichen Vorsorge (BVG) benachteiligt. Doch das muss nicht sein. Unternehmen aus dem Gebäudehüllengewerbe wie beispielsweise Beerli und Erné AG, Burkhardt Gebäudehülle AG sowie Vetsch Gebäudehüllen AG machen es vor: Sie passen in ihren Vorsorgelösungen den Koordinationsabzug dem Beschäftigungsgrad an. Andere Unternehmen der projektbegleitenden Arbeitsgruppe haben für einen Teil des Personals entsprechende Lösungen oder können sich vorstellen, künftig entsprechende Anpassungen vorzunehmen.
Koordinationsabzug anpassen
Doch worum geht es überhaupt? Die Pensionskassenbeiträge werden nicht auf den gesamten Jahreslohn berechnet, sondern nur für den Betrag, der nach Abzug des sogenannten Koordinationsabzugs übrig bleibt. Dieser Koordinationsabzug liegt aktuell bei 26'460 Franken und ist per Gesetz für alle Mitarbeitenden gleich hoch – egal ob jemand 50 Prozent arbeitet oder 100 Prozent. Die BVG-Beiträge bei Teilzeitmitarbeitenden sind im Verhältnis zu ihrem Lohn also tiefer als bei Vollzeitbeschäftigten. Dies führt später zu tieferen Renten in der zweiten Säule als eigentlich möglich wäre. Verhindern lässt sich das ohne grossen Aufwand durch die Anpassung der Vorsorgepläne bei der Pensionskasse. Die meisten Pensionskassen bieten heutzutage teilzeitgerechte Lösungen an.
Vorsorge ist wichtig
Der Leitfaden «Teilzeitarbeit und Berufliche Vorsorge» erklärt die gesetzliche Grundlage und teilzeitgerechte Lösungen anhand von Berechnungsbeispielen. Er enthält Hinweise für Arbeitgebende, um die Vorsorgepläne teilzeitgerecht anzupassen. Der Leitfaden bietet auch Hilfestellungen für Arbeitnehmende. Er erklärt beispielsweise das Vorgehen, um Vorsorgelücken durch Nachzahlungen zu schliessen. Denn Vorsorge ist wichtig – gerade für Teilzeitmitarbeitende.

