
Checkliste für Teilzeitanstellungen
Im zweiten Teil der Teilzeitbau-Serie geht es um Tipps für Arbeitgebende bei Teilzeitanstellungen. Zuerst empfiehlt sich ein klärendes Gespräch.
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Text: Verein Pro Teilzeit | Foto: Swissolar
Wenn ein Mitarbeitender Teilzeit arbeiten möchte, dann empfiehlt sich als Erstes ein klärendes Gespräch. «Das hat sich bei uns bewährt», sagt Priska Röthlin, Verantwortliche Finanzen und Personal der Mathis Flachdach AG in Kägiswil im Kanton Obwalden. Mathis Flachdach hat Erfahrungen mit unterschiedlichen Teilzeitpensen bei Monteuren. «Im Gespräch nehme ich die Wünsche entgegen, teile unsere Erwartungen mit und erkundige mich, ob sie sich der Konsequenzen wie Lohnreduktion und Einfluss auf die Stelle bewusst sind.» Danach werde jeweils ein Probezeitraum mit regelmässigem Informationsaustausch vereinbart. «Bei uns funktioniert das gut», so Röthlin. «Wenn beide Seiten konstruktiv nach Möglichkeiten suchen, dann geht es leichter.»
Achtung bei festen Lohnabzügen
Bei einem Wechsel von einer Vollzeit- auf eine Teilzeitanstellung gibt es auch Administratives zu beachten. Die Checkliste für die Einstellung von Teilzeitmit-arbeitenden, die im Projekt «Teilzeitbau» erarbeitet wurde, bietet dabei Unterstützung. Bei den Lohnabzügen beispielsweise braucht es dort Anpassungen, wo feste Beträge definiert sind. Seit dem 1. Januar sind Vollzugskosten-, Aus- und Weiterbildungsbeiträge für Arbeitnehmende neu anteilsmässig zum Beschäftigungsgrad geschuldet, Teilzeitbeschäftigte mit einem Pensum bis 20 Prozent zahlen gar keine Beiträge. Bei der Pensionskasse muss der neue Lohn gemeldet werden, um die monatlichen Lohnabzüge anzupassen. In diesem Zusammenhang empfiehlt sich auch, den Vorsorgeplan betreffend Teilzeitarbeit zu überprüfen. Mehr zu diesem Thema im nächsten Artikel.
