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Kreislauffähiges Bauen: Was der Zusatz ECO bei Minergie vorgibt

Kreislauffähiges Bauen: Was der Zusatz ECO bei Minergie vorgibt

Das Thema «Gebäudekonzept und Kreislaufwirtschaft» definiert zwölf Vorgabekriterien. Einige davon sind bei einer Zertifizierung bedingungslos einzuhalten.

Energiezukunft

Text: Silvia Gemperle | Grafik: Minergie

Eine Erneuerung oder ein Neubau mit dem Zusatz ECO braucht Sorgfalt und ist gut machbar. Zusätzlich zu den Anforderungen der verschiedenen Minergie-Standards sind für die Bereiche Gesundheit und Ökologie Vorgaben in acht Themenfeldern zu beachten. Ein Themenfeld ist «Gebäudekonzept und die Kreislaufwirtschaft». Das beinhaltet folgende Themen:

  1. Hohe Nutzungsflexibilität für eine lange Lebensdauer.
  2. Wiederverwendung von Bauteilen und Baumaterialien.
  3. Lösbare Befestigungen für eine gute Rückbaufähigkeit.
  4. Verwendung von ressourcenschonendem Recyclingbeton.

Total sind zwölf Kriterien definiert. Einige davon sind Ausschlusskriterien. Das hat Konsequenzen. Die Ausschlusskriterien müssen bei jedem zertifizierten Objekt eingehalten werden.

Kriterien, Vorgaben, Hilfsmittel
Für alle Kriterien sind Vorgaben, Bewertungen, Definitionen und erforderliche Nachweise im Vorgabenkatalog beschrieben. Detaillierte Hinweise sind in den Bemerkungen zu finden. Zudem sind Angaben zur Anwendbarkeit und Hinweise zu den Berechnungen, Hilfsmitteln, Antworten zu häufig gestellten Fragen, eine Zuordnung zu den Gewerken nach BKP (Baukostenplan), eine Empfehlung zur Zuständigkeit und mehr im Katalog enthalten. Die Inhalte der einzelnen Kriterien bieten für verschiedenste Neubauten und Erneuerungen nützliche Informationen – unabhängig davon, ob eine Zertifizierung angestrebt wird oder nicht.

Rückbaufähigkeit
Für neue oder neu eingebaute Bauteile, Bauteilschichten, Sekundärstruktur und Gebäudetechnik werden lösbare Befestigungen verwendet. Diese erlauben den späteren Rückbau, Austausch sowie die Verstärkung oder Wiederverwendung der Bauteile, ohne dass angrenzende Bauteile beschädigt oder erneuert werden müssen. Bauteilaufbauten, deren Schichten derselben Materialfraktion angehören, wie ein rein mineralischer Putz auf Mauerwerk, erfüllen diese Vorgaben. Vor allem bei Bauteilen, welche eine kürzere Nutzungsdauer als angrenzende Bauteile haben, ist die einfache Austauschbarkeit wichtig. Als Beispiel sind dies: am tragenden Mauerwerk angeschlagene Fenster oder an der Tragstruktur (Beton) befestigte Vorhangfassaden.

Schwer trennbare Kunststoffbeläge und -abdichtungen
Das ist die Vorgabe: Auf die Verwendung von Kunstharzfliessbelägen, Kunstharzmörtelbelägen und Abdichtungen aus Flüssigkunststoffen wird verzichtet, denn der starke Verbund der erwähnten Produkte (z. B. aus Polyurethan/PU, Epoxidharz/EP oder Acrylglas/PMMA) mit der Unterlage erschwert den Rückbau und das Recycling der damit verbundenen Bauteile. Für spezielle Nutzungen, bei denen Kunststoffbeläge erforderlich sind (Produktionsküchen, Wäschereien, Labore usw.), sind Ausnahmen möglich. Die Norm SIA 271 «Abdichtungen von Hochbauten» fordert in gewissen Fällen eine Flüssigkunststoff-Abdichtung. Das bezieht sich auf Anschlüsse, nicht auf ganze Bauteilflächen, und die 80/20-Regel lässt deshalb genügend Spielraum für solche Fälle.

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