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Fassaden-Photovoltaik-Anlagen im Meldeverfahren

Fassaden-Photovoltaik-Anlagen im Meldeverfahren

Seit 2026 können viele Fassaden-Photovoltaik-Anlagen im Meldeverfahren realisiert werden. Leo-Philipp Heiniger, Fachspezialist erneuerbare Energien beim BFE, erläutert die Details.

Energiezukunft

Interview und Fotos: Michael Stau

»Dachmontierte Photovoltaik wird in der Schweiz seit Langem gefördert und ist gut etabliert. Mit den neuen rechtlichen Bestimmungen wird nun die Umsetzung der Fassaden-Photovoltaik stark erleichtert. Was ist der Hintergrund dieses Schrittes?

Leo-Philipp Heiniger: Seit 2014 können viele dachmontierte Photovoltaik-Anlagen ohne Baubewilligung im Meldeverfahren realisiert werden. Mit dieser Erleichterung hat man gute Erfahrungen gemacht. Das Solarstrompotenzial von Fassaden ist beträchtlich, gerade bezogen auf die Winterstromproduktion. Das Gesamtpotenzial aller Fassaden schätzen wir auf ungefähr 20 Terawattstunden. Das ist knapp ein Drittel des gesamten Potenzials für dachmontierte Anlagen. Um das Photovoltaik-Potenzial der Fassaden stärker zu nutzen, gibt es seit 2022 den sogenannten Neigungswinkelbonus. Mit der Ausweitung des Meldeverfahrens auf Fassaden-Photovoltaik werden die Hürden für solche Anlagen weiter gesenkt.

»Mit dem Meldeverfahren für Fassaden-Photovoltaik setzt man grosses Vertrauen in die Planer und Installateure. Ein schönes Zeichen. Stammt dieses Vertrauen aus den positiven Erfahrungen mit den Dachanlagen?

Ja, sicher. Heute gibt es grosse Gestaltungsmöglichkeiten mit Photovoltaik-Modulen, sei es bezüglich Formen oder Farben, und das ästhetische Bewusstsein ist bei allen beteiligten Parteien gestiegen. Die «Schoggitafel»-Anlagen sieht man heute nicht mehr, stattdessen werden meistens «Full Black»-Module verwendet. Optisch sind diese schwarzen Module einiges ruhiger, und sie haben vermutlich auch zur höheren Akzeptanz von Photovoltaik in der Schweiz beigetragen.

»Photovoltaik-Module an der Fassade sind auffälliger als auf dem Dach. Welche Anforderungen muss eine Fassaden-Photovoltaik-Anlage erfüllen, damit sie im Meldeverfahren realisiert werden kann?

Gemäss Raumplanungsgesetz (RPG) benötigen genügend angepasste Photovoltaik-Anlagen an Fassaden neu keine Baubewilligung mehr. Die Details sind in der Raumplanungsverordnung geregelt (RPV, siehe Info). Von den in Artikel 32abis Absatz 1 aufgeführten Anforderungen muss mindestens eine erfüllt sein. Zudem müssen zwingend die in Absatz 2 aufgeführten vier Voraussetzungen erfüllt werden. Nur wenn dies eingehalten wird, kann die Anlage im Meldeverfahren, also bewilligungsfrei, erstellt werden. Die kantonalen Behörden werden eine Praxis entwickeln, wie diese Vorgaben anzuwenden sind. Vonseiten EnergieSchweiz werden wir den Leitfaden für das Meldeverfahren ergänzen, bis im Herbst 2026 sollte dieser verfügbar sein.

»Welche Spielregeln müssen bei Fassaden-Photovoltaik-Anlagen weiterhin eingehalten werden?

Für den elektrischen Teil braucht es, wie üblich, ein technisches Anschlussgesuch beim Netzbetreiber, eine Installationsanzeige sowie ein Mess- und Prüfprotokoll und einen Sicherheitsnachweis durch eine unabhängige Kontrollstelle.

»Gibt es weitere Vorgaben?

Die Vorschriften bezüglich Arbeitssicherheit, die NIN und die Brandschutzvorschriften sind einzuhalten. Für den Brandschutznachweis bei fassadenmontierten Photovoltaik-Anlagen gibt es aktuell noch keine standardisierte Lösung. Ein entsprechendes «Stand der Technik»-Papier (STP) befindet sich in Arbeit. Wichtig ist, dass sich die Ausführenden frühzeitig mit dem Brandschutz befassen. Das nötige Fachwissen muss aufgebaut oder extern eingekauft werden.

»Und was gilt bezüglich Ortsbildschutz respektive Denkmalschutz?

Bei Kulturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung, etwa Gebäuden in einem ISOS-Schutzobjekt mit Erhaltungsziel A, braucht es für die Photovoltaik-Anlage ohnehin eine Baubewilligung. Das Meldeverfahren findet hier also keine Anwendung. Für alle anderen Gebäude gilt das Meldeverfahren. Wenn die in der RPV aufgeführten Voraussetzungen erfüllt werden, reicht die vorgängige Meldung an die zuständige Behörde. Von Gesetzes wegen gehen die Interessen an der Nutzung der Solarenergie den ästhetischen Anliegen grundsätzlich vor. Damit dürfen kantonale oder kommunale Gestaltungsvorschriften die Nutzung der Sonnenenergie nicht übermässig einschränken.

»Wie sieht es mit Einsprachen aus?

Bei bewilligungsfreien Photovoltaik-Anlagen entfallen die öffentliche Auflage und die Einsprachemöglichkeit. Das ist politisch gewollt, um den Zubau der Photovoltaik zu erleichtern. Doch das entbindet die Bauherrschaft und den Installateur nicht von einer sauberen Planung und Ausführung. Man muss immer noch «suberi Büez» abliefern und die rechtlichen Vorgaben einhalten.

»Welche Vorteile erhofft man sich beim BFE bezüglich Entlastung für das Stromnetz?

Fassaden-Photovoltaik-Anlagen liefern im Sommer keine Mittagsspitzen, was bei der Entlastung hilft. Spitzen können schon heute mit einer Drosselung der Einspeisung vermieden werden. In Zukunft wird es vermutlich zusätzliche finanzielle Anreize geben, beispielsweise in der Vergütung des eingespeisten Stroms nach Stundenmarktpreisen, womit man das marktdienliche Verhalten der Stromproduzenten fördern kann.

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